- Genehmigungsverfahren
Ohne Vorabgenehmigungsverfahren
Voraussetzung für den einstufigen Genehmigungsprozess beantragter Mitarbeiter-Abwesenheiten ist die aktivierte Systemeinstellung Abwesenheitsbeantragung durch Mitarbeiter. Bei dieser Variante findet die Abstimmung der Abwesenheitszeiträume, zum Beispiel in Bezug auf anwesende Vertreter, ausserhalb des Systems ab. Abwesenheiten werden lediglich durch Personalverantwortliche auf formale Richtigkeit geprüft. Voraussetzung für die Freigabe von Abwesenheiten der Mitarbeiter ist die Einstellung im Mitarbeiterzeichnis Abwesenheitsbeantragungen genehmigen - definitiv.
Mit Vorabgenehmigungsverfahren
Das erweiterte Genehmigungsverfahren wird über die Systemeinstellung Abwesenheitsbeantragung mehrstufig aktiviert. Die erste Stufe ist in diesem Zusammenhang die Vorabgenehmigung, zum Beispiel seitens eines Abteilungsleitenden. Eine endgültige Genehmigung kann nur von Personalverantwortlichen erteilt werden.
Voraussetzung für die Freigabe von Abwesenheiten der Mitarbeitenden sind die Einstellungen im Mitarbeiterzeichnis Abwesenheitsbeantragungen genehmigen - vorläufig sowie Abwesenheitsbeantragungen genehmigen - definitiv. Das Verfahren kann für bestimmte Personen abgewandelt werden über eine entsprechende Kombination dieser Benutzerrechte, um so auch in Ausnahmefällen ein direktes Eintragen (ohne vorherige Freigabe eines Abteilungsleitenden) zu ermöglichen.
Das Benutzerrecht Abwesenheitsbeantragungen genehmigen - vorläufig wird hier synonym mit Abteilungsleitenden verwendet und bezieht sich auf alle Mitarbeitenden der gleichen Abteilung. Diese klären den Zeitraum der Abwesenheit und veranlassen eine Änderung des Zeitraums in Absprache mit den Antragstellern.
Nach der Vorabgenehmigung können übergeordnet Personalverantwortliche mittels Benutzerrecht Abwesenheitsbeantragungen genehmigen - definitiv die Genehmigung endgültig erteilen bzw ablehnen. Die Prüfung der prinzpipiellen Ordnungsmäßigkeit der Beantragung wurde aber bereits durch die Vorabgenehmigung bestätigt.
Hinweis: Personalverantwortliche können nur mit dem Benutzerrecht Abwesenheitsbeantragungen genehmigen - definitiv, keine Abwesenheiten ohne Vorabgenehmigung freigeben. Soll diese Möglichkeit für bestimmte Personen bestehen, wird zusätzlich das Recht Abwesenheitsbeantragungen genehmigen - vorläufig benötigt.
Mitarbeitende dürfen sich die eigenen Abwesenheiten nicht selbst genehmigen
Mit der Einstellung im Mitarbeiterzeichnis Abwesenheitsbeantragungen genehmigen - nicht sich selbst ist die Genehmigung der eigenen Abwesenheiten und Beantragungen im Normfall ausgeschlossen. Für Personalverantwortliche kann diese Einstellung entfernt werden.
Abteilungsleitende mehrerer Abteilungen
Abteilungsleitende und Vertreter dieser, die sich nicht selbst die eigene Abwesenheiten genehmigen dürfen, können sich von anderen Personalberechtigten über die Gruppe Sys.Personaldaten.Abwesenheiten.ALohneRecht die Abwesenheiten freigeben lassen.
Sind erweiterte Zugriffsbeschränkungen über die Einstellung Bearbeiten Präsenz-/Auftragszeit nur eingeschränkt aktiv, haben nur Personen mit der Eigenschaft Abteilungsleiter Zugriff auf die Daten anderer Mitarbeitenden und können dementsprechend auch die Abwesenheiten freigeben. Über das Modul Abteilungsleitende für mehrere Abteilungen lassen sich Vertreterbeziehungen erstellen, sodass auch diese die Abwesenheiten freigeben können.
Hinweis: Für Mitarbeiter der Gruppe Sys.Personaldaten gilt diese Einschränkung nicht.
Ist diese Zugriffsbeschränkung nicht aktiv, können die Abwesenheiten angeschaut und bearbeitet werden, sofern die Berechtigung für die vorläufige oder definitve Freigabe von Abwesenheiten erteilt ist.
Achtung: Ist das mehrstufige Freigabeverfahren aktiv und Abteilungsleitende haben lediglich das Recht Abwesenheiten vorab zu genehmigen, ist es diesen nicht möglich in den Präsenz- und Abwesenheits-Modulen Abwesenheiten anzupassen oder direkt einzutragen.