Zollbestimmungen

 

Alle Waren, die über eine Zollgrenze in einen Nicht-EU-Staat ausgeführt werden, müssen durch den Zoll abgefertigt werden. Zollrelevante Informationen können zum Artikel und dem Besteller in den Stammdaten hinterlegt werden und über Lieferschein und Rechnung (Proformarechnung) automatisiert über diese Dokumente ausgegeben werden.

 

  1. Überblick
  2. Artikelbezogen

    Warentarifnummer bzw Zolltarifnummer
    Ursprungsland
    Gewicht

    Zollinformationen zum Artikel

     

    Adressbezogen

    Exporthinweistext
    Ursprungserklärung
    Umsatzsteueridentnummer
    ZAZ-Nummer
    EORI-Nummer
    Gelangensbestätigung (EU-Export)

    Zollinformationen zur Adresse

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