Mit der Gelangensbestätigung soll sichergestellt werden, dass steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen von Unternehmen im Geltungsbereich des deutschen Umsatzsteuergesetzes im EU-Ausland tatsächlich angekommen sind.
(1) Gelangensbestätigung: EU-Export-Haken des Debitors ist aktiv
Hinweis: Der Prozess Gelangensbestätigung wird über eine Systemeinstellung aktiviert.
Die Gelangensbestätigung ist ein zusätzliches Dokument zum Lieferschein und hat einen eigenen Dokumenttyp. (2) Der Barcode des Dokuments wird nach Zurücksendung über das Dokumentenmanagement eingescannt und automatisiert als Gelangensbestätigung zum zugehörigen Lieferschein verschlagwortet.
Welche Lieferscheine mit dem Zusatzdokument Gelangensbestätigung gedruckt und zum Kunde versendet wurden, können mit der tabellarischen Liste Überwachung Gelangensbestätigung geprüft werden. Nach dem Scannen wird die Eigenschaft Gelangensbestätigung als erfüllt markiert und erscheint danach nicht mehr in der Liste.
Hinweis: Zum Scannen der unterschriebenen Gelangensbestätigung finden Sie hier weitere Information. Dokumentenverwaltung
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