Im Register Sonstiges werden folgende Zollinformationen hinterlegt:
(1) Warentarifnummer bzw Zolltarifnummer Nach diesen richten sich u.a. Zollsätze sowie zu erfüllende Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften. Da es innerhalb der Europäischen Union keine Zölle gibt, fallen sie nur im Verkehr mit Nichtmitgliedstaaten an. (2) Ursprungsland Bei der Einfuhr kann das Ursprungsland Einfluss auf die Zollhöhe (z.B. bei Zollkontingenten) haben, es kann von ihm die Befreiung von der Einfuhrgenehmigungspflicht abhängen. Bei der Ausfuhr ist das Ursprungsland u.U. für die Zulassung zur Einfuhr oder die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Zollvorteilen im Bestimmungsland sowie bei Marktordnungswaren für die Inanspruchnahme von Erstattungen im Ausfuhrland entscheidend. Siehe auch Lieferantenerklärungen (3) Gewicht Eine Bemessungsgrundlage für den zu erhebenden Zoll ist das Artikelgewicht.
(4) Gewicht im Lieferschein Es gibt eine systemunterstützte Berechnung des Gesamtgewichts der im Lieferschein enthaltenen Positionen siehe Gewicht im Lieferschein
Weiterführende Informationen Zollinformationen in Lieferschein und Rechnung
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