Zollinformationen zum Artikel

 

Im Register Sonstiges werden folgende Zollinformationen hinterlegt:

 

  1. Einstieg
    • Stammdaten
    • Artikel- / AP - Verwaltung
    • Artikelverwaltung

     

  2. Stammdaten zum Artikel
  3. (1) Warentarifnummer bzw Zolltarifnummer

    Nach diesen richten sich u.a. Zollsätze sowie zu erfüllende Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften. Da es innerhalb der Europäischen Union keine Zölle gibt, fallen sie nur im Verkehr mit Nichtmitgliedstaaten an.

    (2) Ursprungsland

    Bei der Einfuhr kann das Ursprungsland Einfluss auf die Zollhöhe (z.B. bei Zollkontingenten) haben, es kann von ihm die Befreiung von der Einfuhrgenehmigungspflicht abhängen. Bei der Ausfuhr ist das Ursprungsland u.U. für die Zulassung zur Einfuhr oder die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von Zollvorteilen im Bestimmungsland sowie bei Marktordnungswaren für die Inanspruchnahme von Erstattungen im Ausfuhrland entscheidend.

    Siehe auch Lieferantenerklärungen

    (3) Gewicht

    Eine Bemessungsgrundlage für den zu erhebenden Zoll ist das Artikelgewicht.

    zollartikel

     

    (4) Gewicht im Lieferschein

    Es gibt eine systemunterstützte Berechnung des Gesamtgewichts der im Lieferschein enthaltenen Positionen siehe Gewicht im Lieferschein

     

     

Weiterführende Informationen

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