Im Modul Mitarbeiter bearbeiten des Mitarbeiterverzeichnis kann der Verlauf des Urlaubsanspruchs eines Mitarbeiters verwaltet und dokumentiert werden.
Verwendung:
• | Zukünftigen Urlaubsanspruch definieren |
• | Zusatzurlaub im aktuellen Jahr vergeben |
Für die Eingabe des zukünftigen Urlaubsanspruchs tragen Sie die nächsten Erhöhungsstufen ein. Beispielsweise nach 1, 3, 5 und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit.
(1) Einfügen [+]
Eintragen Jahr für den Beginn der Gültigkeit des neuen Urlaubsanspruchs.
Eintragen Ausgangsanspruch. Der Ausgangsanspruch entspricht dem regulären Urlaubsanspruch (Arbeitsvertrag, gesetzl. Vorgabe, Firmenvorgabe) in Tagen.
Eintragen Zusatzurlaub. Der Zusatzurlaub enthält die Erhöhung des Ausgangsanspruchs durch Sonderregelungen (bspw. besondere Umstände des Mitarbeiters, interne Betriebsregelungen) in Tagen.
(2) Aus der Summe Ausgangsanspruch und Zusatzurlaub ergibt sich der Anspruch Gesamt (neuer Jahresurlaub).
Die Bemerkung dient der Dokumentation der Änderung des Urlaubsanspruchs.
Wird eine Änderung des Zusatzurlaubs für das aktuelle Jahr vorgenommen, wird der Resturlaub des Mitarbeiters um den Betrag der Änderung entsprechend erhöht. Zusätzlich findet eine entsprechende Änderung des Jahresanspruchs statt. Wird im Feld Zusatzurlaub bspw. die Anzahl Tage von 1 auf 3 geändert, erhöhen sich der Jahresanspruch sowie der Resturlaub um 2 Tage.
Sonderfall: Wurde der Monatsabschluss des Vorjahres noch nicht gemacht, kann keine Änderung am Eintrag für das aktuelle Jahr vorgenommen werden! Die Änderung des Resturlaubs würde sonst Auswirkung auf die Urlaubstage des Vorjahres haben.
Mit Hilfe der Systemeinstellung Urlaubsanspruch Folgejahr mit Jahreswechsel aktualisieren wird automatisiert der entsprechende Eintrag der Urlaubsstaffel für alle Mitarbeiter am 01.01. des neuen Jahres vorgenommen. Diese Einstellung ist standardmäßig an. Die Mitarbeitenden sehen dadurch bereits zu Jahresbeginn (auch wenn das Vorjahr noch nicht abgeschlossen wurde) ihren korrekten Jahresurlaub. Bei deaktiviertem Setting wird die Urlaubsstaffel, und damit der neue Jahresanspruch, erst durch den Monatsabschluss des Vorjahres gesetzt.
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